Über die Kanzlei
Fragen und Antworten
Frage: Herr Rechtsanwalt Klumpe, Sie blicken auf eine über 40-jährige Berufstätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt zurück und haben in der langen Zeit sicher viel Interessantes erlebt.“
Ja, das Leben ist so vielfältig und der Beruf sehr lebensnah, sodass ein Rechtsanwalt im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit mit fast allen Lebenssituationen konfrontiert wird und sich natürlich freut, wenn er zu Konfliktlösungen beitragen und den Mandanten zum Erfolg verhelfen kann.
Frage: Was waren Ihre interessantesten Fälle?
Besonders gerne erinnere ich mich an einen Mandanten, dessen Lottozahlen zwar nicht gezogen wurden, dem ich aber „mit List und Tücke“ – wie die Presse damals schrieb – zu einem „Schmerzensgeld“ in Höhe von 50.000,00 DM verhelfen konnte.
In solchen Fällen ist Kreativität und Einfallsreichtum sowie auch Durchsetzungsvermögen gefragt.
Oder in einem anderen Fall konnte ich einem Vater zum Erfolg verhelfen, der über einen längeren Zeitraum seine beiden Kinder nicht sehen durfte und dem dann durch meinen Einsatz 2 Tage vor Weihnachten das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde und er die Kinder in Empfang nehmen konnte.
Frage: Sie sind auch als Strafverteidiger tätig, wobei man gerade auch in Strafsachen sicher auch sehr unterschiedliche Charaktere kennerlernt und besondere Erfahrungen sammelt.
Ja sicher, ich erinnere mich dabei besonders an den umfangreichen „Reemtsma-Prozess“ hier in Hamburg, bei welchem ich einen Angeklagten durch intensiven Einsatz vor einer hohen Strafe bewahren konnte.
Ein wenig stolz bin ich auch auf meine umfangreichen Verteidigertätigkeiten in dem bekannten „Sedlmayr-Fall“ in München, wobei ich den Hauptangeklagten, Wolfgang W., bis zum Wiederaufnahmeverfahren als Verteidiger betreut habe.
Von besonderer Bedeutung war für mich ebenfalls, dass ich Anfang der 90- er Jahre für meinen Mandanten beim Bundesgerichtshof durchsetzen konnte, dass erstmalig sein „genetischer Fingerabdruck“ im Zusammenhang mit der DNA-Analyse“ zur Entlastung meines Mandanten angewandt wurde und dieser daraufhin nach meiner Revision freigesprochen worden ist.
Frage: Es gab sicher aber auch Enttäuschungen während Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Ja, sicher. Dabei denke ich besonders an eine sehr erfolgversprechende Revision, bei der dann die Staatsanwaltschaft und auch die Polizei auf meinen Mandanten in der Haft derart mit bedenklichen Mitteln Einfluss genommen haben, dass dieser zwei Tage vor der Hauptverhandlung, in welcher sein Urteil möglicherweise aufgehoben worden wäre, die Revision ohne meine Unterrichtung zurückgenommen hat.
Frage: Sie sind über 40 Jahre als sog. „Einzelanwalt“ tätig; welche Vorteile hat das?
Nach meinen Erfahrungen möchte ein Mandant gerne eine persönliche, fachkundige Betreuung und das Gefühl, dass sich der „Chef“ selbst um seine Sache kümmert und auf Anhieb sofort Bescheid weiß. Es sollte nicht so sein, dass in einer Rechtsanwaltskanzlei der zuständige Ansprechpartner nicht erreichbar ist oder der Mandant es ständig mit verschiedenen, wechselnden Rechtsanwälten zu tun hat, wie z. B. in einer „Großkanzlei“.
Ich halte den persönlichen, direkten Kontakt des Mandanten zu `seinem Anwalt` für eine der wichtigsten Grundlagen einer vertrauensvollen und dann auch erfolgreichen Zusammenarbeit.
Jeder Fall ist stets auch ein „besonderer Fall“, bei dem ich nicht nur mein juristisches Fachwissen zielführend einsetzen kann, sondern auch durch kreative, kämpferische und beharrliche Positionserweiterung – und zwar gemeinsam mit meinem Mandanten – einen manchmal kaum noch erwarteten Erfolg erreiche.
Im Übigen betreibe ich meine Kanzlei seit Jahren stets in Bürogemeinschaft mit anderen, erfahrenen Rechtsanwälten, als „Kompetenzteam“, um das Serviceangebot für meine Mandanten zu erweitern.
Frage: Manche Anwälte haben ein sog. „Berufsmotto“.
Mein ganzes berufliches Engagement gilt dem „Kampf um das Recht“. Ich meine, dass ein Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten zu seinen eigenen Interessen machen und beharrlich versuchen muss, diese unbestechlich und erfolgsorientiert durchzusetzen.
Frage: Wahrscheinlich gab es in Ihrem Anwaltsleben auch gewisse
„Kuriositäten“ ?
Ja“, die gab es auch; so hat z. B. ein Mandant von mir in einer Strafsache auf die Frage des Richters, ob er nicht doch ein Geständnis ablegen wolle – bevor ich eingreifen konnte -vor lauter Aufregung Folgendes erklärt:: „Mein Verteidiger, Herr RA Klumpe, hat mir geraten, ich soll jetzt noch nicht zugeben, dass ich der Täter bin, sondern erst einmal abwarten, ob mich die Zeugen wiedererkennen“.
So hat das ansich sehr ernste Anwaltsleben auch einmal ein paar andere Seiten.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Klumpe, wir bedanken uns für
das informative Gespräch.