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Schwerpunkte

Schwerpunkte 800

Meine besonderen Schwerpunkte sind: das Scheidungsrechtdie Strafverteidigung sowie auch das Arzthaftungsrechtdas Wohnungseigentumsrecht, das Vereinsrecht und das Gesellschaftsrecht etc.

Beim Scheidungsrecht liegt mir besonders am Herzen, dass Sie versoehnlich geschieden werden, um einen sehr belastenden „Rosenkrieg“ mit all den Nachteilen zu vermeiden.

Bei meiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist es mein primäres Ziel, dass Sie, wenn möglich, freigesprochen werden. Dafür will ich mit Ihnen zusammen kämpfen.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht 800

In meiner über 40jährigen, ununterbrochenen Anwaltstätigkeit haben sich auch zahlreiche Mandate ergeben, die im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht stehen. 
Auch hier frage ich als erstes den Mandanten, was sein konkretes Interesse ist, um meine Handlungsoptionen entsprechend auszurichten und zu kanalisieren. 
Häufig geht es darum, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten werden sollen, die die Interessen meines Mandanten erheblich tangieren. 
Hier prüfe ich zu Beginn die „Verfassung“ der WEG, nämlich die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung, insbesondere aber auch die letzten Beschlüsse der WEG auf ihre Rechtmäßigkeit, auf ihre Praktikabilität und ob die Grundsätze einer „ordnungsgemäßen Verwaltung“ eingehalten sind. 
Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem „Gemeinschaftseigentum“ und dem „Sondereigentum“ des Mandanten, und zu achten auf evtl. SonderrechteGebrauchsansprüche etc. und insbesondere auf die Einhaltung der stringenten Verfahrensvorschriften
So muss z. B. eine Wohnungseigentümerversammlung (nachfolgend „WV“) ordnungsgemäß innerhalb der vorgesehenen Frist von dem dafür zuständigen Organ in der vereinbarten Form einberufen worden sein. 
Weiter ist zu prüfen, ob die Tagesordnung mitgeteilt wurde, und zwar mit ganz konkreten, nachvollziehbaren einzelnen Punkten und ob bei der Versammlung die Beschlussfähigkeit gegeben war. 
Zu prüfen ist weiter, ob die Versammlung von dem dafür vorgesehenen Leiter geführt wurde, ob sämtliche anwesenden Wohnungseigentümer auch stimmberechtigt waren, ob die vorgesehenen Mehrheiten erreicht wurden und die Abstimmung auch den strengen Formvorschriften entsprach. 
Auch die weiteren Formalien des WEG sind sorgfältig zu überprüfen, insbesondere eine evtl. ordnungsgemäße Vertretung, das Fehlen einer Interessenkollision und die Frage, ob für die einzelnen Beschlüsse auch die entsprechende Beschlusskompetenz vorlag.

Häufig gelingt es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und durch zähe Verhandlungen mit dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat konsensfähige Lösungen zu erreichen. 
Mein Ziel dabei ist es, Differenzen und Verstimmungen in einer grundsätzlich auf ein harmonisches Zusammenleben ausgerichteten Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermeiden, was häufig bei behutsamem und zielorientiertem anwaltlichem Einsatz gelingt.

Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht 800

Da ich neben meinem Jurastudium an der Universität mir auch in den Studienfächern „Medizin“ und „Psychologie“ weitere Kenntnisse erworben habe, habe ich bereits frühzeitig schwerpunktmäßig auch Mandanten vertreten, die zur Durchsetzung ihrer Rechte wegen ärztlicher Behandlungsfehler anwaltliche Unterstützung benötigten. 
Ich habe daher auch auf diesem Rechtsgebiet durch eine Vielzahl von Mandaten zum „Arzthaftpflichtrecht“ entsprechende Erfahrungen gesammelt, die ich gerne weiter zum Wohle meiner Mandanten umsetze. 
Dabei ist in diesem komplexen Rechtsgebiet insbesondere zu prüfen, welche konkreten Ansprüche des Mandanten durchgesetzt werden sollen.
Hier gilt das Augenmerk erst einmal der Frage, zwischen wem entsprechende Verträge zustande gekommen sind (z. B. ein ambulanter Arztvertrag, ein Vertrag mit dem Krankenhaus, ein sog. „gespaltener Vertrag“ oder ein Vertrag mit einem Belegarzt etc.). 
Dann prüfe ich, welche Pflichten der Vertragspartner konkret verletzt hat, nämlich nicht die Maßnahmen getroffen hat, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung erforderlich waren, insbesondere Fehler bei der Diagnose, der Therapie, der Aufklärung, eines sachgerechten Organisations- und Behandlungsablaufs, bei der ärztlichen Dokumentation etc. 
Dabei werden in erster Linie die Fotokopien der vollständigen Krankenunterlagen benötigt, die dann sachkundig, evtl. unter Hinzuziehung eines Spezialisten, von mir überprüft werden.

Wenn sich bei dieser Überprüfung konkrete Anhaltspunkte für einen evtl. sogar „groben“ Behandlungsfehler ergeben, wird in der Regel ein renommierter Sachverständiger um ein entsprechendes Gutachten gebeten oder ich schalte mit einem entsprechenden, umfassenden und juristisch versierten Antrag eine Schlichtungsstelle ein, um hier ergänzend zu prüfen, ob auf der Gegenseite „Diagnose- oder Therapiefehler“ vorliegen oder ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft oder ärztlicher Standards oder gegen allgemein anerkannte und erprobte Behandlungsmethoden vorliegt.

Dabei hat die Rechtsprechung auch ganz erhebliche Beweiserleichterungen für den Patienten geschaffen, die dann im Zusammenhang mit Kausalitätsfragen häufig zu einem auch außergerichtlichen, günstigen Vergleich für meinen Mandanten führen.

Durch hartnäckiges Verhandeln mit den Versicherungsgesellschaften gelingt es häufig, ein über das übliche Maß weit hinausgehendes Schmerzensgeld und einen Ersatz des materiellen Schadens zu erreichen.

Sollte dieses nicht gelingen, wird dann sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst von mir ein entsprechendes gerichtliches Verfahren vorbereitet, welches sehr häufig auch zu dem gewünschten Erfolg führt.

So kann mein zielorientierter anwaltlicher Einsatz oft auch zu einer Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion beim Mandanten führen, welche entstandene und nichtwiedergutzumachende Gesundheitsschäden zumindest auf dieser Ebene erträglicher macht.

Vereinsrecht

Vereinsrecht 800

Ich habe im Laufe meiner langjährigen anwaltlichen Berufstätigkeit auch häufig Anfragen von Vereinen und Vereinsmitgliedern erhalten, die mich um einen entsprechenden rechtlichen Rat bzw. um Mithilfe bei der Durchsetzung ihrer Interessen gebeten haben. 
Insofern ist auch das Vereinsrecht ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Aktivitäten geworden.

Hier vertrete ich nicht nur Bundesligavereine bei vereinsrechtlichen Fragen, sondern auch Mitglieder, wenn ihnen z. B. vom Vorstand fundamentale Rechte vorenthalten werden oder sie in seltenen Fällen aus dem Verein ausgeschlossen oder mit Sanktionen belegt werden.

Auch auf diesem nicht unkomplizierten Rechtsgebiet ist zuerst einmal die Vereinssatzung im einzelnen sehr sorgfältig zu überprüfen, ob hier die gesetzlichen Vorgaben und die Ergebnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung umgesetzt und gewahrt werden. 
Wenn dieses der Fall ist, prüfe ich, ob die Voraussetzungen für die von meinem Mandanten beanspruchten Rechte auch tatsächlich gegeben sind bzw. ob bei belastenden Maßnahmen durch den Vorstand dieser sich an „Recht und Gesetz“ gehalten hat. 
Dazu sind dann insbesondere auch die Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen beizuziehen, um feststellen zu können, ob die dortigen Beschlüsse tatsächlich auch ordnungsgemäß zustande gekommen sind. 
Wenn dieses nicht der Fall ist, ergeben sich daraus bereits Konsequenzen für die weiteren Maßnahmen des Vereins. 
Dabei spielt eine Rolle, ob bei den gerügten Maßnahmen der Vereinszweck eingehalten wurde, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die beanstandeten Sanktionen auch wirklich vorliegen und nachgewiesen wurden und ob dem Mandanten auch das erforderliche „rechtliche und tatsächliche Gehör“ eingeräumt worden ist. 
Es muss auch kontrolliert werden, ob die beanstandeten Maßnahmen auch der „Sanktionsgewalt“ der Satzung entsprechen und etwaige Beschlüsse ordnungsgemäß zustandegekommen ist. 
Auch hier gilt es, stringente Formalien einzuhalten, nämlich die satzungsgemäße Einberufung der Versammlung unter Mitteilung der konkreten Punkte der Tagesordnung und Einhaltung der vorgesehenen Frist.
Weiter ist zu prüfen, ob die dann erschienenen Mitglieder sämtlich stimmberechtigt waren, ob die erforderliche Beschlussfähigkeit gegeben war und auch die nach der Satzung erforderliche Stimmenmehrheit zustande kam.

Durch intensive Einarbeitung in den Sachverhalt ist es schon häufig gelungen, hier FehlerWidersprüche und Lücken aufzuzeigen und dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, ohne dass die Gerichte eingeschaltet werden mussten.

Andererseits konnte ich durch meine langjährige Erfahrung auch den Vereinen behilflich sein, wenn es darum ging, die häufig seit vielen Jahren bestehende Satzung zu modernisieren und faktische Hindernisse abzubauen und zu einer größeren Praktikabilität zu führen oder durch meine Anwesenheit bei wichtigen Jahresmitgliederversammlungen für einen ordnungsgemäßen und korrekten Ablauf Sorge zu tragen und mich „deeskalierend“ für eine zielgerichtete und sachbetonte Abwicklung einzusetzen. 
Auch hier stellt es eine besondere Befriedigung für meinen Beruf als Rechtsanwalt dar, wenn ich durch meinen Einsatz zu einer Harmonisierung und zu einer einvernehmlichen Lösung anstehender Fragen auf Dauer beitragen konnte.

www.freigesprochen.info

Strafverteidigung 800

Die Strafverteidigung gehört seit mehr als 40 Jahren, wie den zahlreichen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, zu einem weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. 
Dabei liegt mir besonders am Herzen, wenn irgend möglich „alle Register zu ziehen“, um einen Freispruch für meinen Mandanten zu erreichen. 
Dazu muss jedoch das Verfahren sehr sorgfältig, sachgerecht und verantwortungsvoll vorbereitet werden. 
Ich habe daher, sobald ein Mandant oder eine Mandantin sich dem Verdacht einer Straftat ausgesetzt sieht, eine Vielzahl von anwaltlichen Handlungsoptionen und Gestaltungsinitiativen vorgemerkt. 
Dabei geht es mir in erster Linie als Verteidiger darum, alle möglichen, auch evtl. ferner liegenden BeweismittelIndizienHinweise etc. zu sichern und eine entsprechende „Verteidigungsstrategie“ aufzubauen, um sämtliche Möglichkeiten eines evtl. Freispruchs oder zumindest einer Einstellung des Verfahrens exzessiv zu nutzen. 
Ich bespreche dann mit meiner Mandantschaft die Sach- und insbesondere Beweislage, entwickel mit dieser eine gemeinsame Verteidigungsstrategie und mache sie auf sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten und auch Risiken aufmerksam, sodass sich der Mandant/in vertrauensvoll auch weiter in die Verteidigungslinie eingebunden fühlt.
Dabei ist auch das persönliche Umfeld abzuklären, nämlich die familiären Verhältnisse, die wirtschaftliche Situation, Fragen der Gesundheit, der Belastbarkeit sowie auch der Auswirkungen auf das berufliche Umfeld etc. 
Meine Taktik als Verteidiger richtet sich nach der aktuellen oder möglichen Beweislage, wobei auch zu überlegen ist, ob ein frühes Geständnis eine optimale Lösung darstellen kann, um evtl. einen Haftbefehl oder eine spätere erhöhte Strafe zu vermeiden, oder ob anzuraten ist, das Verfahren taktisch zu verzögern oder vom gesetzlichen Schweigerecht (evtl. nur vorerst) Gebrauch zu machen. 
Dabei wird auch überlegt, ob es zweckdienlich ist, bereits im Vorfeld Kontakt mit möglichen Zeugen, mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft etc. aufzunehmen, um eine optimale Ermittlungssphäre zu erreichen, wobei auch zu bedenken ist, ob hier negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeit oder evtl. die Presse zu vermeiden sind. Ein Augenmerk richte ich dann weiter darauf, Fehlerquellen bei den bisherigen Ermittlungen aufzufinden und die Tätigkeit der Ermittlungsorgane zu kontrollieren, andererseits aber auch, meine Mandanten zu einem prozessvernünftigen Verhalten zu bewegen. 
Wenn es durch meine taktischen Maßnahmen nicht gelingt, einen Strafbefehl bzw. eine Anklage zu vermeiden, ist es dann mein Ziel, bereits im Vorfeld einer evtl. Hauptverhandlung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese evtl. doch noch zu vermeiden und mit den Prozessbeteiligten eine „vernünftige Verständigung“ zu erreichen, die meiner Mandantschaft eine unangenehme und auch teure Hauptverhandlung erspart. 
Sollte dieses nicht möglich sein, kann ich aufgrund meiner über 40jährigen Erfahrung als Strafverteidiger in sicher mehr als 3000 strafrechtlichen Mandaten auch in der Hauptverhandlung alle Verteidigungsrechte offensiv durchsetzen, um ein optimales Ergebnis, evtl. ggf. noch einen Freispruch auch „aus Mangel an Beweisen“ zu erreichen, was häufiger der Fall ist. 
Auch hier als Strafverteidiger kann man Energie und Einsatzbereitschaft aus der Tatsache schöpfen, dass es gemeinsam gelungen ist, ein optimales Ergebnis zu erreichen und der Mandant und evtl. auch seine Familie erleichtert aufatmen können.

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