Parsdorfer Eifersuchtsdrama
Gegenstand dieses Prozesses war eine nicht unübliche Ehekrise, die später derart eskalierte, dass es zu dieser dramatischen Entwicklung kam.
Mich hatte ein Mandant aus der JVA Stadelheim in München um seine Verteidigung gebeten, der wegen einer Geiselnahme in Untersuchungshaft saß.
Er erzählte mir sofort, dass er ein Geständnis ablegen wolle, da er seine beiden Kinder „abgöttisch liebte“ und verhindern wollte, dass diese in den Prozess hineingezogen würden.
Er schilderte mir, dass seine Frau seit längerer Zeit einen Liebhaber hatte und dieses auch ganz offen im Ort Parsdorf demonstrierte.
Er sah sich der Lächerlichkeit preisgegeben.
Er habe dann mitansehen müssen, wie seine Frau am Münchener Hauptbahnhof in zärtlicher Umarmung mit seinem „Nebenbuhler“ schließlich mit der gemeinsamen, von ihm heißgeliebten Tochter einen Bus betrat und er befürchten musste, dass diese zusammen verreisen wollten.
Er versuchte, dieses zu verhindern, wobei der neue Freund seiner Frau im spöttisch mitteilte, dass die Scheidung längst eingereicht sei, was ihn derart in Wut brachte, dass er die gemeinsame Tochter aus dem Bus holte. Auf der Fahrt in die gemeinsame Wohnung holte er auch seinen behinderten Sohn ab und verschanzte sich in dem Eigenheim.
Die alarmierte Polizei umstellte das Haus und versuchte, ihn zur Aufgabe zu überreden, was schließlich auch gelang.
Im anschließenden Prozess vor der Großen Strafkammer des LG München II habe ich dann versucht, die psychische Ausnahmesituation und die Verkettung unglücklicher Umstände ausführlich darzulegen und plädierte auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit.
Obwohl das von mir beantragte Sachverständigengutachten dazu ganz erhebliche und überzeugende Argumente und Feststellungen lieferte, wurde mein Mandant zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt.
Die von mir dagegen eingelegte Revision war erfolgreich, da der BGH sich meiner Argumentation anschloss und ebenfalls erweiterte Feststellungen zur eventuell erheblich verminderten Schuldfähigkeit meines Mandanten forderte.
Im erneuten Prozess hat sich meine Verteidigertätigkeit dann insofern als erfolgreich erwiesen, als die Strafe gegen meinen Mandanten fast halbiert wurde.
Unter Anrechnung der Untersuchungshaft etc. konnte er kurz darauf die JVA verlassen.
Auch hier hat sich eine hartnäckige, zielorientierte Verteidigertätigkeit letztendlich erfolgreich durchgesetzt.