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Opfer plante eigene ‚Ermordung‘ fleißig mit.

Vor dem Münchener Schwurgericht wurde ein Fall verhandelt, wonach mein Mandant wegen einer „Verabredung zum Mord“ angeklagt war.

Auch hier gelang es mir als Verteidiger, in einem umfangreichen Prozess mit Anhörung zahlreicher Zeugen das Gericht zu veranlassen, den Sachverhalt ganz genau und objektiv zu prüfen.

Dabei stellte sich heraus, dass die gesamte Sache „sehr harmlos“ war und es sich um die Einbildung eines Versicherungsvertreters handelte. 
Angeblich sollte hier ein Versicherungsfall „konstruiert werden“, um in den Genuss einer hohen Versicherungsleistung zu kommen.

Tatsächlich ergab sich später, dass mein Mandant aufgrund einer psychopathologischen Störung tatsächlich nichtzutreffende Aussagen gemacht hat, die er im Prozess dann zurücknehmen musste.

Als der Versicherungsvertreter dann als Zeuge die Darstellung meines Mandanten bestätigte, musste sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragen, der dann auch schließlich erging.

Dieser Fall hat mir erneut verdeutlicht, dass ein Rechtsanwalt nicht „treuherzig“ den Angaben des Mandanten Glauben schenken darf, sondern eigene Ermittlungen anstellen muss, um derartige, schließlich „überflüssige“ Prozesse zu vermeiden und auch um zu verhindern, dass der Mandant durch zwielichtiges Verhalten und durch widersprüchliche Aussagen Objekt eines Schwurgerichtsprozesses wird.

eigeneermordung

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